Einleitung

Wir sind unabhängig geprüft und erhalten von der BG Bau (Berufsgenossenschaft) den Gefahrstoff-Informations-System-Code, kurz Giscode RepA 10.

Giscode

 

Hintergrund

In Deutschland werden über 100 verschiedene Kaltmischgüter angeboten. Reparaturasphalte bestehen zu gut 90% aus Gesteinskörnungen und Füller, nur 5 bis 8 % sind Bindemittel, also Bitumen. Der Anteil von Lösemitteln im Bitumen kann durchaus 20% betragen. Der Gehalt von Lösemitteln wird aber auf das gesamte Produkt bezogen. Somit verringert sich der Lösemittelgehalt meist auf unter 1 %. Somit sind die Hersteller laut CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging also Verordnung über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) nicht verpflichtet, dies anzugeben. Im Technischen Merkblatt zum jeweiligen Reparaturasphalt kann somit „lt. Gesetzl. Kennzeichnungspflicht Lösungsmittelfrei“ stehen, obwohl Lösemittel verwendet werden.

Durch den Giscode RepA wird diese Kennzeichnungslücke nun geschlossen. Die BG Bau entwickelte schon in den 1990er Jahren für sehr viele Bauprodukte die Gefahrstoff-Informations-System-Code, kurz Giscode.

 

Die neue Kennzeichnung

Der Giscode RepA bezieht sich weiterhin auf den Anteil von Lösemitteln, die nicht aus Bitumen stammen. Dabei werden alle Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300° C einbezogen, da damit alle wesentlichen Lösemittel erfasst sind, die zu Gesundheitsproblemen führen können. Allerdings wird der Anteil entsprechend der Menge des Bindemittels „umgerechnet“. Somit entstehen Abstufungen unterhalb von 1 %. Die Einteilung lehnt sich an die „Hinweise für Reparaturasphalte zur Schadstellenbeseitigung“ (HRepA) der FGSV an (siehe Tabelle).

Zur Verdeutlichung: Enthält also das Bindemittel 11% Lösemittel und ist der Anteil des Bindemittels im Reparaturasphalt 6% ergibt sich ein Anteil von Lösemittel im Reparaturasphalt von 0,66% - er ist somit „schwach lösemittelhaltig“ und würde dem Giscode RepA 40 zugeordnet.

 

GISCODE

Anteil an Lösemittel

Kennzeichnung laut H REPA

RepA 10

enthält keine Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300° C

-

RepA 20

Enthält weniger als 0,1% Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300° C

lösemittelfrei

RepA 30

enthält 0,1% bis 0,5% Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300° C

lösemittelarm

RepA 40

enthält 0,5% bis 1% Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300° C

schwach lösemittelhaltig

RepA 50

Enthält mehr als 1% Lösemittel mit einem Siedepunkt bis 300° C

lösemittelhaltig

RepA 70

Enthält sensibilisierende Stoffe (z.B. Epoxidharze)

-

RepA 90

Enthält krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe

-

 

Weiterhin Vorsicht

Reparaturasphalte ohne Angabe der Lösemittel, Lösemittelgehalte und der Lösemitteldefinition oder des Giscode sollten ab sofort mit Vorsicht betrachtet werden. Sie ist insbesondere angesagt:

  • Wenn im Sicherheitsdatenblatt unter Umweltschutzmaßnahmen darauf verwiesen wird, dass ein Eintrag in die Umwelt zu vermeiden ist,
  • Wenn unter dem Stichwort Atemschutz steht, dass dieser verwendet werden muss oder
  • Wenn bei der Lagerung darauf hingewiesen wird, dass die Brandschutzordnung beachtet werden muss.

Diese Angaben im Sicherheitsdatenblatt machen deutlich, dass flüchtige Stoffe – und das können nur Lösemittel sein – enthalten sind.

Lösemittel treten beim Einbau nicht vollständig aus, sondern diffundieren unkontrolliert und sukzessive durch Regen und Sonne in die Umwelt. Gelangen die Stoffe ins Grundwasser, kann die Anwendung je nach Wasserschutzzone ein Umweltvergehen darstellen.

Die durch den Giscode RepA 10 deklarierte Lösemittelfreiheit stellt somit sicher, dass Mitarbeiter keinen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind und das für die Umwelt keinerlei Gefährdung droht. Ausschreibungen können unter Einbeziehung des Giscode somit produktneutral erfolgen.

 

Giscode

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