ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für AIRphalt-Produkte

der Firma 4k Kommunalbedarf GmbH, Werner-von-Siemens-Straße 38C, D-24783 Osterrönfeld.
Zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verkäufe,
Lieferungen und Leistungen durch die 4k Kommunalbedarf, soweit nichts Gegenteiliges
schriftlich vereinbart wurde. Sie gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung
auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen
mit demselben Käufer, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden
müsste. Allfällige eigene Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nicht.
1.2 Abänderungen, Ergänzungen oder Streichungen der vorliegenden Bedingungen sind nicht
zulässig und gelten als nicht vereinbart. Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Käufers
unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw Einkaufsbestimmungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bzw der
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur dann bindend, wenn sie
seitens der 4k Kommunalbedarf schriftlich anerkannt werden.

2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1 Angebote der 4k Kommunalbedarf sind freibleibend und unverbindlich, sofern schriftlich nichts
anderes vereinbart wird. Für die richtige Auswahl der Sorte, Sorteneigenschaft und Menge
der zu liefernden Ware ist allein der Käufer verantwortlich.
2.2 Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens der 4k Kommunalbedarf
zustande.
2.3 Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen
Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses
Schriftformerfordernisses selbst.

3. Preise/Zahlung/Aufrechnung

3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich die jeweils gültigen Preislisten der 4k Kommunalbedarf
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen
Auftragsbestätigungen sind die in der Auftragsbestätigung der 4k Kommunalbedarf genannten
Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die
nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behält sich die 4k Kommunalbedarf eine
Berechnung zu dem am Tag der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im Übrigen ist
die 4k Kommunalbedarf ab einem Monat nach Vertragsabschluss zu Preiserhöhungen

berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preislichen Faktoren (z.B.: Tarifabschlüssen,
Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach
Vertragsabschluss entstanden sind: Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die
Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Käufern innerhalb
angemessener Frist angezeigt werden. Sofern Festpreise vereinbart worden sind, gilt dies
nur, wenn die Veränderungen nach Vertragsabschluss entstanden sind und im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses unvorhersehbar waren.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart wird, gelten die Preise der 4k Kommunalbedarf ab Werk bzw.
Lager der 4k Kommunalbedarf inklusive Verladung, Umsatzsteuer und sonstiger allfälliger
Steuern und Abgaben.
3.3 Die Rechnungslegung erfolgt ausschließlich in der Währung „EURO“.
3.4 Die 4k Kommunalbedarf ist berechtigt, Teilrechnungen zu stellen, die binnen der unter Pkt. 3.5
genannten Frist fällig werden.
3.5 Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen der 4k Kommunalbedarf binnen 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem die
4k Kommunalbedarf über sie verfügen kann. Ist der Käufer in Verzug, so ist die 4k Kommunalbedarf
berechtigt, ab dem auf den Fälligkeitstag folgenden Tag Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten
über den jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des ABGB zu berechnen. Nimmt die 4k Kommunalbedarf
Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so ist die
4k Kommunalbedarf berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen.
Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die Kosten für die Betreibung und/oder die
Einbringung der Forderungen der 4k Kommunalbedarf zu bezahlen, soweit diese zur
zweckentsprechenden Betreibung und/oder Einbringung notwendig sind.
3.6 Wird über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder werden andere
Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, tritt für alle
Forderungen der 4k Kommunalbedarf Terminsverlust ein und es können Sicherstellungen
gefordert werden.
3.7 Die 4k Kommunalbedarf ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen und Widmungen
des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist die 4k Kommunalbedarf berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur
zahlungshalber angenommen. Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Alle
Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstige anfallende Gebühren trägt der Käufer.
3.8 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen
bzw Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

3.9 Ein Skonto kann vom Käufer nur in jenem Umfang in Anspruch genommen werden, als ein
Skonto in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder auf der Rechnung festgehalten wurde.

4. Lieferung/Gefahrenübergang

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Lieferzeit mit dem Zeitpunkt der schriftlichen
Auftragsbestätigung durch die 4k Kommunalbedarf.
4.2 Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt die Ware spätestens 6 Monate nach Bestellung
als abgerufen.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die der 4k Kommunalbedarf die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat die 4k Kommunalbedarf auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Rohstoffoder
Energiemangel, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche
Anordnungen usw, auch wenn sie bei den Subunternehmern der 4k Kommunalbedarf oder
deren Nachunternehmen eintreten. Sie berechtigen die 4k Kommunalbedarf, die Lieferung bzw
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfolgten Teils der Leistung ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Erfüllungsort ist der Ort der Niederlassung der 4k Kommunalbedarf.
4.5 Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst genehmigten
oder bestimmten Versendern auf den Käufer über. Falls der Versand ohne das Verschulden
der 4k Kommunalbedarf unmöglich oder verzögert wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
4.6 Wird die Ware zur vereinbarten Lieferzeit und am vereinbarten Lieferort nicht vom Käufer
übernommen, ist die 4k Kommunalbedarf berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des
Käufers einzulagern, die Waren in Rechnung zu stellen und nach Setzung einer Nachfrist
von 21 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche bleiben davon unberührt.
4.7 Die Lieferung erfolgt ohne Abladen. Das Abladen des Lieferfahrzeuges ist vom Käufer
unverzüglich zu veranlassen und zu verantworten, etwaige Verzögerungen gehen zu seinen
Lasten. Die Lieferung erfolgt unter der Voraussetzung der möglichen und erlaubten Zufahrt
der Lieferfahrzeuge. Das Unterbleiben der Lieferung mangels Vorliegens der möglichen und
erlaubten Zufahrt bzw. mangels geeigneter Ladefläche gilt als Annahmeverzug.
4.8 Über die Lieferung hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung
und werden gesondert verrechnet.

4.9 Die 4k Kommunalbedarf ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und zu berechnen.

5. Gebinde und Umverpackung

5.1 Es sind ausschließlich und unverzüglich die von der 4k Kommunalbedarf beigestellten
Leihgebinde nach ihrer Entleerung in ordnungsgemäßem Zustand und auf Kosten des
Käufers (sofern ein EXW-Preis vorliegt) an das Werk bzw. Lager der 4k Kommunalbedarf
zurückzusenden.
5.2 Für beschädigte oder in Verlust geratene Gebinde(-teile) ist der Käufer in der Höhe des
Neuanschaffungspreises schadenersatzpflichtig. Der diesbezügliche Gebinde-Saldo ergibt
sich aus der Differenz zwischen der ausgelieferten Gebindeanzahl und den bestätigten
Rücklieferscheinen. Leihgebinde sind ausschließlich zum Versand von AIRphalt-Waren zu
verwenden.
5.3 Die Bestimmungen über Leihgebinde sind für Paletten aus Lieferungen von Palettenware
gleichermaßen anzuwenden.
5.4 Von der 4k Kommunalbedarf verwendetes Verpackungsmaterial und Einweggebinde werden nur
nach Maßgabe gesetzlicher Verpflichtungen zurückgenommen. Als Lizenznehmer der
Altstoff-Recycling-Austria AG (ARA) sind alle mit dem grünen Punkt gekennzeichneten
Gebinde restentleert bei einer ARA-Sammelstelle abzugeben.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag
bestehender Forderungen der 4k Kommunalbedarf im Eigentum der 4k Kommunalbedarf. Bis zum
Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferte Ware
einem Dritten zu verpfänden oder sicherungsweise zu übereignen.
6.2 Im Fall einer Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter ist der Käufer verpflichtet, die
4k Kommunalbedarf unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes zu verständigen und
sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen.
6.3 Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch
Weiterveräußerung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Waren entstehen, bis
zur Erfüllung aller Ansprüche gegen ihn zahlungshalber an die 4k Kommunalbedarf ab. Diese
Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. des Käufers ersichtlich
zu machen.
6.4 Die 4k Kommunalbedarf ist berechtigt – sofern der Käufer seinen vertraglichen P?ichten nicht
nachkommt – die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren auf Kosten des Käufers (z.B.
Transportkosten) einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. In der
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn
dieser ausdrücklich erklärt wird.

7. Gewährleistung

7.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach dem AGBG und die
Rügepflicht nach Maßgabe des UGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung.
7.2 Unmittelbar nach Erhalt der Waren hat der Käufer die Ware auf Vollständigkeit und
Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen und einen allfälligen Mangel unverzüglich
nach Entdeckung – bei sonstigem Anspruchsverlust – schriftlich geltend zu machen.
7.3 Beanstandete Ware darf nicht weiter verarbeitet oder eingebaut werden und es ist jedenfalls
vom Käufer alles zu unternehmen, um eine Schadensminderung sicherzustellen.
7.4 Das Anwendungsgebiet für das Produkt AIRphalt ist zu beachten und die auf den Produkten
jeweils angegebenen Verarbeitungshinweise sind dabei wahrzunehmen. Die 4k Kommunalbedarf
übernimmt keine Haftung im Fall der Nichteinhaltung des angeführten Anwendungsgebietes
und der Nichtbeachtung der angegebenen Verarbeitungshinweise.

8. Haftung

8.1 Die 4k Kommunalbedarf haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.
Soweit es auf Verschulden ankommt, wird – mit Ausnahme von Personenschäden – nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen
Gewinn bei leichter Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
8.2 Die 4k Kommunalbedarf haftet nicht für Anwendungs- und Verarbeitungsfehler (Pkt. 7.4).
8.3 Die Haftung aus dem Titel des Schadenersatzes für fahrlässig verursachte Sach- und
Vermögensschäden verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, für
schuldhaft verursachte Personenschäden sowie jedwede vorsätzlich verursachte Schäden
innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1 Für den Fall, dass über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die
vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder andere Umstände über
mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt werden, ist die 4k Kommunalbedarf
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Rechte eines Vertragsrückrittes
bleiben davon unberührt.
9.2 Bei vollem oder auch nur teilweisem Rücktritt des Käufers vom abgeschlossenen Vertrag
gilt eine Stornogebühr in der Höhe von 20% des Kaufpreises zuzüglich gesetzlicher USt. als
vereinbart. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche (insbesondere für
Aufwendungen und Transportkosten) bleiben unberührt.
9.3 Bei Leistungsverzug der 4k Kommunalbedarf kann der Käufer unter Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

10. Abtretung

Die 4k Kommunalbedarf ist zur Übertragung des abgeschlossenen Vertrages an Dritte berechtigt.
Insbesondere erklärt sich der Käufer einverstanden, dass Zulieferanten/Spediteure zu den mit
der 4k Kommunalbedarf vereinbarten Bedingungen den Käufer direkt beliefern.

11. Schutzrechte

Unterlagen, Pläne, Muster, Rezepte, Mischungsverhältnisse und dergleichen bleiben stets
geistiges Eigentum der 4k Kommunalbedarf unter Schutz der Urheber- und Verwertungsrechte, eine
Verwertung ohne ausdrückliche Zustimmung der 4k Kommunalbedarf ist untersagt.

12. Datenschutz/Geschäftsanschrift

12.1Der Käufer erteilt seine Zustimmung, dass die mit der Geschäftsbeziehung
zusammenhängenden Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
12.2Die 4k Kommunalbedarf ist berechtigt, Auskünfte über Vermögensverhältnisse des Käufers bei
Dritten (z.B. Banken und Gläubigerschutzverbände) einzuholen.
12.3 Änderungen der Geschäftsadresse sind, solange Rechtsgeschäfte nicht beidseitig vollständig
erfüllt sind, bekannt zu geben, andernfalls Erklärungen und Lieferungen an die zuletzt
bekannt gegebene Adresse als zugegangen gelten.

13. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbindungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der zu
ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss von
Einheitsprivatrecht anwendbar. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensstandort der
4k Kommunalbedarf zuständig.

 

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